Immer wieder
werde ich gefragt, wie es uns inzwischen denn wohl so geht.
Fühlt ihr euch
wohl?
Würdet ihr noch einmal bauen?
Könnt ihr den Bauträger empfehlen?
Wie sind
die Nachbarn so?
Alle Mängel beseitigt?
Ich antworte
dann mit einem höflichen Lächeln: „Läuft bei uns, zwar rückwärts und bergab,
aber läuft“.
Im August
2015 schrieb ich hier über die Fertigstellung unseres Gartens und wieviel Mühe
wir uns mit der sogenannten „Retentionsfläche“ gaben, damit keine Staunässe
oder gar ein ungewollter Gartenteich durch anfallendes Regenwasser entstehen
konnte.
Glücklich genossen wir den Anblick unseres fertigen Minigärtchens und
waren äußerst zufrieden mit unserem Werk.
Diesen wundervollen
Zustand löste im Januar 2016 eine leise Stimme ab, die mir zuflüsterte:
„Hallo, hier spricht dein Leben.
Du hast keine Ahnung, was du da tust, oder?“
Zwar haben wir noch immer kein Wasser, aber leider verweigert uns – und den anderen 19
Eigentümern – die Stadtverwaltung unsere Fertigstellungsanzeige.
Warum? Weil
unser Garten scheinbar nur auf dem Papier UNSER Garten ist! In Wahrheit gehört
er eben jener Stadtverwaltung, auch wenn wir dafür Kaufpreis und Grunderwerbsteuern
gezahlt haben und zukünftig Grundsteuern etc. dafür zahlen werden.
Ein
Mitspracherecht an diesen Quadratmetern hinter unserem Haus – haben wir nicht.
Die
Stadtverwaltung besteht darauf, dass wir auf einer Fläche von 25 qm, jeden
einzelnen Quadratmeter mit einem fest vorgeschriebenen Gestrüpp bepflanzen.
Kann nicht
sein?
Dachten wir
auch.
Ein fataler Irrtum.
Fangen wir
mal ganz von vorn an.
In unserem Kaufvertrag von November 2013 ist die hintere
Fläche unseres Gartengrundstücks als sogenannte „Retentionsfläche“ für
Regenwasser ausgewiesen. Zitat: „Bepflanzt
durch Bauträger, Bepflanzung der
Fläche gemäß Auflage des B-Plans, Pflanzliste siehe Gestaltungshandbuch“.
Hinter dieser Fläche ist befindet sich die Vorgabe eine
Hecke anzupflanzen. Zitat: „Hecke gepflanzt durch Erwerber, und
dauerhaft zu erhalten“ – wobei an dieser Stelle nicht auf eine Auflage
eines B-Plans hingewiesen wird.
Soviel zu
den Unterlagen des Kaufvertrages.
Im Bebauungsplan unseres Baugebietes, wird diese Fläche lediglich
als „Private Grünfläche 1“ ohne explizite Zweckbestimmung (Zweckbestimmung z.B.
Friedhof) aufgeführt und enthält in den „Textlichen Festsetzungen“ den Passus:
Zitat: „Innerhalb der
privaten Grünfläche 1 sind die Grünanlagen mit heimischen Gehölzstrukturen in
einer Breite von 10,00 m zu bepflanzen und dauerhaft zu pflegen …“
Grünfläche? Grünanlage? Gehölzstrukturen?
Lange Rede,
gar kein Sinn.
Wozu 50 qm „Hecke“
in einem gerade mal 70 qm großen Reihenhausgarten???
Einen
halben Monat später, also im Dezember 2013,
erhielten wir die Baugenehmigung.
In diesem
Dokument war dann plötzlich von einem „Gehölzstreifen“
(Gehölzstreifen sind bewaldete Flächen, deren
Längenausdehnung ein Vielfaches der
Breite entspricht. Die Überschirmung beträgt mindestens 7/10. Die maximale
Breite von Gehölzstreifen beträgt 50 Meter. Breitere Gehölzstrukturen sind der
Kategorie Waldinsel bzw. Waldfläche zuzuordnen)
die Rede, der in der Breite von 10 m auf 5 m
reduziert wurde. Ebenso wurde dort auf einen
„Begrünungsplan“ verwiesen, der Bestandteil der Baugenehmigung sein sollte, der
jedoch unseren Genehmigungen nicht als Anlage beigefügt war.
Lange Rede,
gar kein Sinn.
Wozu eine 25
qm große „bewaldete Fläche“ in einem 70 qm großen Reihenhausgarten????
Zumal sich
auf eben jenen 25 qm bei ordnungsgemäßer „Bewaldung“ eine Wassertiefe von 20
bis 25 cm befindet, in der die „empfohlenen“ Pflanzen keinerlei
Überlebenschance haben.
Wo ist der „gekaufte“
Privatgarten hin, der für uns wertvoller Lebens- und Erholungsraum sein
sollte? Ein Lebensraum der für seinen
Eigentümer je nach Bedürfnis und Wunsch Möglichkeiten für Wohnen, Essen,
Wellness, Entspannen und Freizeitaktivitäten gibt.
Eine
Illusion? Reines Wunschdenken? Die Fantasie eines naiven Häuslebauers?
Oder
erwarten Stadtverwaltung und Bauträger tatsächlich, dass sich eine Erholung vom
Stress des Alltags auf 45 qm realisieren lässt, wenn man weiß, dass die anderen
25 qm mehr als das Dreifache des finanziellen, zeitlichen und körperlichen
Aufwands erfordern? Schließlich gibt es seitens der Stadtverwaltung diverse
Regeln und Vorschriften für die „Gehölzpflege“…
Ich empfehle jedem, der beabsichtigt ein Reihenhaus bauen zu lassen / zu kaufen, einen tiefen Blick in den Bebauungsplan. Dann bleibt ihm der Nebenjob des Försters erspart. Unser Blick war nicht tief genug oder wir hatten keine Brille auf. Vielleicht war es auch nur die rosarote Brille, die uns zur Unterschrift verleitete, weil wir uns nicht vorstellen konnten, dass es in einem winzigen privaten Reihenhausgarten so etwas wie eine "bewaldete Fläche" gibt.
Du bist in einem Loch? Dann hör auf zu graben!