Dienstag, 7. Juni 2016

Ich habe ein Déjà-vu

Wie ja allseits bekannt ist, erhalten wir Heizwärme und Warmwasser über Wärmecontracting.
Das klingt beim Kauf erst einmal gut, denn es vermindert die Kaufpreiskosten des Hauses, ist auch bisher recht zuverlässig (Einschränkungen in der Versorgung gab es in den letzten 1,5 Jahren lediglich 3 Mal), aber es ist - im Nachhinein betrachtet – nicht ganz so meins.

Die Verträge, die wir Anfang 2015 zugeschickt bekamen, enthielten eine Berechnung des Grundpreises, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach. So wurden dort 22 S-Häuser aufgeführt (geringster Grundpreis) obwohl es tatsächlich nur 6 Häuser davon im Baugebiet gibt. Dementsprechend höher war der Grundpreis der anderen Häuser. Unserem Einwand, dass wir gern einen den Tatsachen entsprechenden Vertrag hätten, kam man sehr verständnisvoll entgegen. Man versicherte uns gleich im Januar 2015, dass wir selbstverständlich nicht unterschreiben müssten, sondern warten dürften, bis man uns den richtigen Vertrag zusenden würde.
Den Vertrag erhielten wir dann im Juli 2015.

Die Jahresabrechnung für die Zeit vom 17.12. bis 31.12.2014 erhielten wir im September 2015. In dieser Abrechnung war jedoch nicht der im neuen Vertrag vereinbarte Tarif aufgelistet, sondern natürlich der Tarif, der im alten, von uns nicht unterschriebenen Vertrag, aufgelistet worden war. Also erst einmal den Contractor  schriftlich um Berichtigung gebeten. Es erfolgte keinerlei  Reaktion seitens des Unternehmens. Der neue Abschlag betrug jedoch nunmehr 212 Euro im Monat(!). So viel zahlten wir im alten Haus nicht einmal für Strom und Gas zusammen, obwohl das heiße Wasser dort ausschließlich mit teurem Strom beheizt und dort beinahe täglich mindestens zwei Vollbäder genommen wurden. Im neuen Haus wird lediglich kurz geduscht.

Im November 2015 erhielten wir einen Änderungsvertrag, den wir unterschreiben und umgehend an den Contractor zurücksenden sollten. Allerdings konnte ich in eben jenem Änderungsvertrag gar keine Änderung zu dem von mir zwei Monate zuvor unterschriebenen Vertrag feststellen. Also rief ich mal wieder das Unternehmen an und fragte nach. „Nein, kein Problem, dann betrachten Sie den Änderungsvertrag als hinfällig“, wurde mir gesagt. „Und um die Berichtigung der Jahresabrechnung 2014 wird sich umgehend gekümmert“.  Im Dezember 2015 kam die erste Erinnerung an die Unterzeichnung des Änderungsvertrages – die berichtigte Jahresabrechnung nicht.

Ende Januar 2016 lag die erneute Erinnerung in unserem Briefkasten, natürlich ohne jeden Hinweis auf eine Jahresabrechnung 2014 oder gar 2015. Während unser Stromlieferant bereits in der 1. KW und der Wasserlieferant gleich in der 2. KW in der Lage war, die jeweilige Abrechnung für das Kalenderjahr 2015 zu übersenden, wurde mir von Cofely mitgeteilt, dass wir frühestens im März damit rechnen könnten. Für 2014 würde man sich nun umgehend um die Berichtigung kümmern und den Vertrag, den müsste ich natürlich nicht unterschreiben, wenn es ja keine Änderungen gäbe.

Ende März erschien dann ein Mitarbeiter des Contractors um den Zählerstand manuell in unserer Übergabestation abzulesen, da dies in der Heizzentrale selbst aufgrund technischer Probleme nicht möglich sei.
Aha.
Mitte April dann eine weitere Erinnerung an die Änderungsverträge.
Fast zeitgleich ein Flugblatt einer mir unbekannten Firma in unserem Briefkasten, mit dem der „aktuelle“ Zählerstand telefonisch angefordert wurde. Wozu der „aktuelle“ Zählerstand? Für eine Schätzung des Jahresverbrauchs 2015(!) Ich möchte aber keine geschätzte Jahresabrechnung sondern eine, die meinen tatsächlichen Verbrauch punktgenau abrechnet. Ist das so unüblich, dass ein Hausbesitzer so etwas erwartet?

Langsam aber sicher erinnert mich die Firma Cofely ganz stark an Unitymedia – um es mal vorsichtig zu umschreiben.

Im Mai 2016 erhielt ich dann endlich meine berichtigte Jahresabrechnung von 2014. Hurra. Die von 2015 habe ich bis heute (06.07.2016) nicht. Allerdings war am 3. Juni erneut unangemeldet ein Mitarbeiter des Unternehmens in unserem Haus um den Zählerstand abzulesen…. und, hurra, man glaubt es kaum, seit 2 Monaten habe ich keine Erinnerung an die Änderungsverträge erhalten.


Wir überlegen uns derzeit eine Alternative. 

Dienstag, 17. Mai 2016

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!

Ja, es gibt uns noch.
Und auch unser Haus.

Die Fertigstellungsanzeige haben wir inzwischen von der Stadtverwaltung erhalten.  Der Garten darf bleiben, wie er ist.
Zumindest seitens der Behörde *hust*.
Ich muss nämlich gestehen, dass mir mein Garten nicht mehr halb so gut gefällt, wie im letzten Jahr.



Nein, der Kies ist nicht mit Unkraut überwuchert oder – wie es wohl bei so einigen anderen der Fall ist – grün. Im Gegenteil. Alles ist so schön ordentlich, dass es geradezu … langweilig auf mich wirkt. Ich brauche mehr Farbe. Ich brauche mehr BUNT. Ich brauche … ich glaube tatsächlich, dass ich mehr Unkraut brauche, das es zu zupfen gibt.




Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Und aus diesem Grund habe ich mich bei der Planung meines Gartens für die absolut pflegeleichteste Version überhaupt entschieden. Und seit einigen Wochen sitze ich auf der Terrasse, trinke eine schöne Tasse Kaffee …  und plane im Geiste bereits um.

Mein Liguster steht noch immer mit mir auf Kriegsfuß. Die Pflanzen auf der linken Seite sind prima gediehen und lassen aufgrund ihres dichten Wuchses eine Hecke bereits erahnen.  Die Pflanzen auf der rechten Seite … nun ja … Das Ganze ist mehr ein Zustand als eine werdende Hecke. Hier und da mal drei Blättchen und ansonsten nur dröges Geäst. Die drei Liguster, die im letzten Jahr schon ihren Abgang ankündigten, habe ich gegen neue Pflanzen ausgetauscht. Aber auch die Neuen haben bisher nicht ein einziges grünes Blatt. Offen gestanden haben sie überhaupt kein einziges Blatt. Und DAS finde ich wirklich ausgesprochen ungewöhnlich. Wenn ich an der Rinde knibbel, dann ist darunter ganz klar Leben. Aber dieses Leben weigert sich strikt an die Öffentlichkeit zu treten.
Da es immer dieselbe Stelle im Garten betrifft, keimt in mir der Verdacht, dass dort etwas eingebuddelt wurde, das nicht dorthin gehört.
Ich werde nun in den nächsten Tagen die Pflanzen auf die andere Gartenseite setzen und schauen, ob sie – wie im letzten Jahr bereits der Ginko – dort zum Leben erwachen.

Seit dem vergangenen Wochenende hat meinen Göttergatten die irrwitzige Idee gepackt, unsere Terrasse „neu“ zu machen. MIR reicht die Alte vollkommen. Aber sein Plan ist ein ausgesprochen guter Vorwand um MEINE  IDEE  ins Rennen zu werfen. Ich möchte nämlich einen Gartenteich. Und da dieser Wunsch bisher immer abgeschmettert wurde, ist nun mein Verhandlungsgeschick gefragt.


Habe immer mehr Träume, als die Realität zerstören kann.

Sonntag, 7. Februar 2016

Das Problem will ich nicht! Zeig mir das nächste!

Immer wieder werde ich gefragt, wie es uns inzwischen denn wohl so geht.

Fühlt ihr euch wohl? 
Würdet ihr noch einmal bauen? 
Könnt ihr den Bauträger empfehlen? 
Wie sind die Nachbarn so? 
Alle Mängel beseitigt?

Ich antworte dann mit einem höflichen Lächeln: „Läuft bei uns, zwar rückwärts und bergab, aber läuft“.

Im August 2015 schrieb ich hier über die Fertigstellung unseres Gartens und wieviel Mühe wir uns mit der sogenannten „Retentionsfläche“ gaben, damit keine Staunässe oder gar ein ungewollter Gartenteich durch anfallendes Regenwasser entstehen konnte. 
Glücklich genossen wir den Anblick unseres fertigen Minigärtchens und waren äußerst zufrieden mit unserem Werk.




Diesen wundervollen Zustand löste im Januar 2016 eine leise Stimme ab, die mir  zuflüsterte: 
„Hallo, hier spricht dein Leben. 
Du hast keine Ahnung, was du da tust, oder?“


Zwar haben wir noch immer kein Wasser, aber leider verweigert uns – und den anderen 19 Eigentümern – die Stadtverwaltung unsere Fertigstellungsanzeige.
Warum? Weil unser Garten scheinbar nur auf dem Papier UNSER Garten ist! In Wahrheit gehört er eben jener Stadtverwaltung, auch wenn wir dafür Kaufpreis und Grunderwerbsteuern gezahlt haben und zukünftig Grundsteuern etc. dafür zahlen werden.
Ein Mitspracherecht an diesen Quadratmetern hinter unserem Haus – haben wir nicht.
Die Stadtverwaltung besteht darauf, dass wir auf einer Fläche von 25 qm, jeden einzelnen Quadratmeter mit einem fest vorgeschriebenen Gestrüpp bepflanzen.

Kann nicht sein?
Dachten wir auch.
Ein fataler Irrtum.


Fangen wir mal ganz von vorn an.

In unserem Kaufvertrag von November 2013 ist die hintere Fläche unseres Gartengrundstücks als sogenannte „Retentionsfläche“ für Regenwasser ausgewiesen. Zitat: „Bepflanzt durch Bauträger, Bepflanzung der Fläche gemäß Auflage des B-Plans, Pflanzliste siehe Gestaltungshandbuch“. 
Hinter dieser Fläche ist befindet sich die Vorgabe eine Hecke anzupflanzen. Zitat:  „Hecke gepflanzt durch Erwerber, und dauerhaft zu erhalten“ – wobei an dieser Stelle nicht auf eine Auflage eines B-Plans hingewiesen wird.

Soviel zu den Unterlagen des Kaufvertrages.

Im Bebauungsplan unseres Baugebietes, wird diese Fläche lediglich als „Private Grünfläche 1“ ohne explizite Zweckbestimmung (Zweckbestimmung z.B. Friedhof) aufgeführt und enthält in den „Textlichen Festsetzungen“ den Passus:
Zitat: „Innerhalb der privaten Grünfläche 1 sind die Grünanlagen mit heimischen Gehölzstrukturen in einer Breite von 10,00 m zu bepflanzen und dauerhaft zu pflegen …“
Grünfläche? Grünanlage? Gehölzstrukturen?

Lange Rede, gar kein Sinn.
Wozu 50 qm „Hecke“ in einem gerade mal 70 qm großen Reihenhausgarten???


Einen halben  Monat später, also im Dezember 2013, erhielten wir die Baugenehmigung.
In diesem Dokument war dann plötzlich von einem „Gehölzstreifen“

(Gehölzstreifen sind bewaldete Flächen, deren Längenausdehnung ein  Vielfaches der Breite entspricht. Die Überschirmung beträgt mindestens 7/10. Die maximale Breite von Gehölzstreifen beträgt 50 Meter. Breitere Gehölzstrukturen sind der Kategorie Waldinsel bzw. Waldfläche zuzuordnen)

 die Rede, der in der Breite von 10 m auf 5 m reduziert wurde.  Ebenso wurde dort auf einen „Begrünungsplan“ verwiesen, der Bestandteil der Baugenehmigung sein sollte, der jedoch unseren Genehmigungen nicht als Anlage beigefügt war.

Lange Rede, gar kein Sinn.
Wozu eine 25 qm große „bewaldete Fläche“ in einem 70 qm großen Reihenhausgarten????

Zumal sich auf eben jenen 25 qm bei ordnungsgemäßer „Bewaldung“ eine Wassertiefe von 20 bis 25 cm befindet, in der die „empfohlenen“ Pflanzen keinerlei Überlebenschance haben.

Wo ist der „gekaufte“ Privatgarten hin, der für uns wertvoller Lebens- und Erholungsraum sein sollte?  Ein Lebensraum der für seinen Eigentümer je nach Bedürfnis und Wunsch Möglichkeiten für Wohnen, Essen, Wellness, Entspannen und Freizeitaktivitäten gibt.

Eine Illusion? Reines Wunschdenken? Die Fantasie eines naiven Häuslebauers?

Oder erwarten Stadtverwaltung und Bauträger tatsächlich, dass sich eine Erholung vom Stress des Alltags auf 45 qm realisieren lässt, wenn man weiß, dass die anderen 25 qm mehr als das Dreifache des finanziellen, zeitlichen und körperlichen Aufwands erfordern? Schließlich gibt es seitens der Stadtverwaltung diverse Regeln und Vorschriften für die „Gehölzpflege“…


Ich empfehle jedem, der beabsichtigt ein Reihenhaus bauen zu lassen / zu kaufen, einen tiefen Blick in den Bebauungsplan. Dann bleibt ihm der Nebenjob des Försters erspart. Unser Blick war nicht tief genug oder wir hatten keine Brille auf. Vielleicht war es auch nur die rosarote Brille, die uns zur Unterschrift verleitete, weil wir uns nicht vorstellen konnten, dass es in einem winzigen privaten Reihenhausgarten so etwas wie eine "bewaldete Fläche" gibt.




Du bist in einem Loch? Dann hör auf zu graben!